Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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25.02.2011

Heckenschnitt bis Montag abschließen!

Bis kommenden Montag müssen alle Pflegeschnitte in der Natur abgeschlossen sein. Nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz ist es verboten, Gebüsch, Hecken, Bäume, Röhrichtbestände oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören. Außerdem darf in diesem Zeitraum die Bodenvegetation auf Wiesen, Feldrainen, Böschungen, Wegrändern und nicht bewirtschafteten Flächen nicht abgebrannt oder sonst nachhaltig geschädigt werden.

Dies gilt unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften nicht für gesetzlich zulässige und behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen sowie Unterhaltungsmaßnahmen an technischen Anlagen der öffentlichen Wasserwirtschaft, die nicht zu anderer Zeit oder auf andere Weise mit dem gleichen Ergebnis durchgeführt werden können.

Ebenfalls nicht unter die Verbote fallen schonende Form- und Pflegeschnitte von Hecken, um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen. Bei diesen Maßnahmen sollte auf brütende Tierarten besonders Rücksicht genommen werden. Das Auf-den-Stock-setzen von Gehölzen zählt nicht als Formschnitt. Das bedeutet, diese Maßnahme muss ebenfalls bis spätestens zum 1. März beendet sein.

Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.




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