Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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16.07.2012

Antrag auf Steuerentlastung nach Paragraph 9b StromStG

Mit Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 zum 1. Januar 2011 können Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft Strom nur noch zum Regelsteuersatz beziehen. Jedoch kann auf Antrag eine Entlastung von der Stromsteuer, z.B. nach Paragraph 9b StromStG gewährt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Paragraphen 2 Nr. 3 bzw. Nr. 5 StromStG.

Die Stromsteuer wird auf Antrag nach Maßgabe des Paragraph 9b StromStG entlastet, wenn nachweislich versteuerter Strom von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft für betriebliche Zwecke entnommen wird. Die Steuerentlastung beträgt 5,13 Euro/MWh. Eine Entlastung wird jedoch nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag mehr als 250 Euro pro Kalenderjahr beträgt (entspricht einem Verbrauch von ca. 48.800 kW).

Die Antragsfrist für den Stromverbrauch des Jahres 2011 endet am 31.12.2012.

Die Höhe der Entlastung ist durch den Antragsteller selbst zu berechnen. Zur Vereinfachung der Antragstellung steht unter www.energiesteuer.de ein kostenloser Online-Rechner zur Verfügung. Mittels einer Datenabfrage werden die wichtigsten Erstattungsmöglichkeiten ermittelt und die entsprechend ausgefüllten Anträge zum bequemen Download erstellt.

Der Rechner ist für den Nutzer
- kostenfrei,
- einfach zu bedienen und
- ohne Anmeldung nutzbar.



Link:  
Online-Rechner



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