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15.07.2013

Freistaat verabschiedet Richtlinie Hochwasserschäden 2013

Das Kabinett des Freistaats Sachsen hat vergangenen Freitag im Vorgriff auf noch festzulegenden Regelungen des Bundes die gemeinsame Richtlinie Hochwasserschäden 2013 der sächsischen Staatsregierung gebilligt. Der Freistaat ist damit das erste Bundesland, das unabhängig von den Soforthilfen ein komplettes Wiederaufbauprogramm erarbeitet hat.

Die sächsische Regelung sieht vor, dass Privatpersonen in der Regel bis zu 50 Prozent der Gebäudeschäden ersetzt bekommen. Umfangreiche staatliche Hilfsleistungen soll es außerdem für Unternehmen geben. Die entsprechende Vereinbarung von Anfang Juli zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem sächsischen Wirtschaftsministerium für Unternehmen bis zu 500 Mitarbeiter ist in die Richtlinie eingeflossen. Der Zuschuss beträgt danach 50 Prozent des entstandenen Schadens.

Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Anträge auf staatliche Zuschüsse können vom 16. Juli an bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Privatpersonen und Vereine haben bis Ende 2014 Zeit, dort Zuschüsse zu beantragen, Unternehmen bis Ende 2013.

Die Betroffenen können sofort mit der Schadensbeseitigung beginnen, es gilt der sogenannte förderunschädliche Maßnahmebeginn. Ausgaben für den Wiederaufbau werden dabei grundsätzlich auch dann gefördert, wenn die entsprechende Bewilligung erst später erfolgt.

Quelle: Freistaat Sachsen



Link:  
Sächsische AufbauBank



Informationen:  
Richtlinie (pdf 58 KB)



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