Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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06.01.2014

Steuerentlastung für Agrardiesel 2013 ab sofort möglich

Die Antragstellung zur Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist ab sofort möglich. Bitte beachten Sie die Möglichkeit zur vereinfachten Antragstellung ab dem Verbrauchsjahr 2013.

Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist mit einer Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für die innerhalb eines Kalenderjahres zu begünstigten Zwecken verwendeten Gasöl-, Pflanzenöl- und Biodieselmengen zu beantragen.

Der Antragsteller hat in der Anmeldung alle für die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen und die Steuerentlastung selbst zu berechnen.

Zur Verringerung der Bearbeitungszeit der Anträge wird die elektronische Antragsdatenübermittlung empfohlen!


Für die Antragstellung 2013 stehen folgende Formulare zur Verfügung:

• Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "vollständiger Antrag" (Formular 1140)
• Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "Kurzantrag" (Formular 1142)

Das Formular 1140 kann von allen Antragstellern verwendet werden.

Das Formular 1142 kann nur verwendet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

• der Antragsteller hat im Jahr 2013 einen vollständigen Antrag (Formular 1140) oder einen Kurzantrag (Formular 1142) gestellt, der nicht abgelehnt wurde,
• seit dem letzten vollständigen Antrag (Formular 1140) haben sich beim Antragsteller keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben und
• der Antragsteller hat zwischen dem 1. Januar 2012 und dem Zeitpunkt der Antragstellung keine De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 beziehungsweise der ab dem 1. Januar 2014 geltenden Nachfolgeverordnung erhalten/beantragt oder Beihilfen ausschließlich in Form der Steuerentlastung nach Paragraf 57 EnergieStG für im Forst verbrauchte Energieerzeugnisse (sogenannte Agrardieselvergütung) beantragt oder erhalten.

Der Antrag ist bis spätestens 30.09.2014 an das zuständige Hauptzollamt zu richten:

Hauptzollamt Dresden
- Standort Löbau -
Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung
Postanschrift:
Postfach 14 65
02704 Löbau

Telefon: 03585 417-0
Fax: 03585 417-120
E-Mail: poststelle@hzazi.bfinv.de

Unter nachfolgendem Link können die Formulare, Erklärungen und die Online-Dienstleistung abgerufen werden:



Link:  
Informationen zum Antragsverfahren



RBV Mittel- und Westsachsen e. V.  I  Am Berg 1  I  09232 Hartmannsdorf  I  Telefon: 03722 / 600 11 77