Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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26.01.2011

Agrardieselanträge für das Verbrauchsjahr 2010

Seit kurzem stehen die neuen Agrardieselanträge für das Verbrauchsjahr 2010 zur Verfügung.

Der Antrag auf Steuerentlastung ist mit dem amtlich vorgeschriebenem Vordruck für die innerhalb eines Kalenderjahres zu begünstigten Zwecken verwendeten Gasöl-, Biodiesel- und Pflanzenölmengen zu beantragen und selbst zu berechnen. Der Antragsteller hat in der Anmeldung alle für die Bemessung der Entlastung erforderlichen Angaben zu machen.

Der Entlastungssatz für Gasöl für land- und forstwirtschaftliche Betriebe für das Entlastungsjahr 2010 beträgt 214,80 Euro je 1.000 Liter.

Die Abgabefrist für Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft endet am 30. September 2011.




Link:  
Informationen zur Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 2010 (Online ausfüllbar)
Bescheinigung über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe (Online ausfüllbar)



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