Regionalbauernverband Mittweida e.V.
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03.02.2014

Düngebilanz nicht vergessen!

In Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie und der Düngeverordnung haben Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spätestens bis zum 31. März für das abgelaufene Düngejahr einen Nährstoffvergleich von Zufuhr und Abfuhr für Stickstoff und Phosphat als Flächenbilanz für den Betrieb zu erstellen und aufzuzeichnen.

Die Bilanz ist nach Vorgabe der Düngeverordnung zu erstellen und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich zusammenzufassen. Der mehrjährig zusammengefasste Vergleich muss bei Stickstoff mindestens die letzten drei und bei Phosphor mindestens die letzten sechs zurückliegenden Jahre umfassen.

Die Nährstoffbilanzierung kann entfallen, wenn der Betrieb weniger als 10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet und höchstens 1 ha Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbaut.

Landwirte, die bei der Erstellung der Düngebilanz Unterstützung benötigen, wenden sich bitte an unsere Geschäftsstelle.



RBV Mittel- und Westsachsen e. V.  I  Am Berg 1  I  09232 Hartmannsdorf  I  Telefon: 03722 / 600 11 77