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15.09.2017
Antragsfrist für Agrardieselsteuererstattung endet am 30.09.2017
Die Antragsfrist für die Rückerstattung der Agrardieselsteuer für den im Kalenderjahr 2016 verbrauchten Agrardiesel endet am 30.09.2017.
Anträge, die nach dem 30.09.2017 bei dem Hauptzollamt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt!
Zur Verringerung der Bearbeitungszeit der Anträge wird die frühzeitige elektronische Antragsdatenübermittlung dringend empfohlen!
Für das Erstattungsjahr 2016 stehen folgende Formulare zur Verfügung:
- Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "vollständiger Antrag" (Formular 1140)
- Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sogenannter "Kurzantrag" (Formular 1142)
Das Formular 1140 kann von allen Antragstellern verwendet werden.
Das Formular 1142 kann nur verwendet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Siehe unter: Informationen zur Antragstellung)
Der Antrag ist bis spätestens 30.09.2017 an das zuständige Hauptzollamt zu richten:
Hauptzollamt Dresden
- Standort Löbau -
Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung
Postanschrift:
Postfach 14 65
02704 Löbau
Telefon: 03585 417-0
Fax: 03585 417-120
E-Mail: poststelle@hzazi.bfinv.de
Link:
Informationen zum Antragsverfahren